Vom Arbeitsamt geförderte Ausbildung

  • → Du hast keinen Berufsabschluss, bist aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
  • → Du hast einen Berufsabschluss, arbeitest aber insgesamt schon mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit?
  • → Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung, bist jedoch mit deiner jetzigen Tätigkeit nicht zufrieden?

Der Pflegeberuf würde dich interessieren?

Dann kannst du bei voller Weiterzahlung deines bisherigen Gehalts die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann absolvieren.
Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten. Weitere Infos findest du hier:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/qualifizierungschancengesetz

Voraussetzungen:

  • → Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • → Ein Ausbildungsplatz an einer Pflegeschule

Wir arbeiten eng mit dem Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH (IBAF)
→ pflege.ibaf.de/pflege-ausbildungen und der DRK Akademie SH in Eutin zusammen

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